ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
WOKO GmbH / Team-Duell
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der WOKO GmbH, Zschortauer Straße 60, 04129 Leipzig („Team-Duell“), und ihren Kunden über die von Team-Duell angebotenen Leistungen.
- Die AGB gelten insbesondere für Veranstaltungen und Buchungen von Team-Duell, Team-Duell to Go, Quiz-Lounge, MultiPlex-Lounge, Kindergeburtstagen, Schulklassenveranstaltungen, Firmen- und Teamevents sowie für den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen und vergleichbaren Angeboten.
- Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB.
- Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite von Team-Duell unter der Rubrik „AGB“ abrufbar.
- Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsschluss
2.1 Onlinebuchungen
- Die Darstellung von Veranstaltungen, Terminen und sonstigen Leistungen auf der Internetseite von Team-Duell stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, soweit im jeweiligen Buchungsprozess nichts Abweichendes angegeben wird.
- Der Kunde wählt die gewünschte Veranstaltung, den verfügbaren Termin, die Teilnehmerzahl und gegebenenfalls weitere Optionen aus und durchläuft den elektronischen Buchungsprozess.
- Vor Abgabe der Buchung kann der Kunde seine Angaben überprüfen und Eingabefehler berichtigen.
- Mit Abschluss des Buchungsvorgangs und erfolgreicher Zahlung gibt der Kunde eine verbindliche Buchung ab.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Kunde an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine automatische Buchungsbestätigung. Mit Zugang dieser Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
- Die Buchung ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails von Team-Duell beziehungsweise dem eingesetzten Buchungssystem technisch möglich ist.
- Der Vertragsschluss wird nicht dadurch unwirksam, dass eine Buchungsbestätigung aufgrund einer vom Kunden falsch angegebenen E-Mail-Adresse, eines vollen Postfachs, eines Spamfilters oder eines sonstigen Umstands aus der Sphäre des Kunden nicht zugestellt oder vom Kunden nicht zur Kenntnis genommen wird.
2.2 Manuelle Buchungen
- Buchungsanfragen können – soweit von Team-Duell angeboten – insbesondere telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular oder unmittelbar vor Ort erfolgen.
- Eine solche Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Team-Duell die Buchung in das Buchungssystem aufgenommen und dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung übermittelt hat.
- Die Buchungsbestätigung wird grundsätzlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt.
- Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist die Buchung verbindlich.
3. Buchungsbestätigung und Tickets
- Buchungsbestätigungen, Tickets und sonstige Buchungsunterlagen werden grundsätzlich elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
- Ein postalischer Versand erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Soweit für die Teilnahme ein Ticket, QR-Code oder sonstiger Buchungsnachweis erforderlich ist, kann dieser digital vorgelegt werden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird.
4. Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen beziehungsweise individuell vereinbarten Preise.
- Gegenüber Verbrauchern und Unternehmern werden die vereinbarten Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.
4.1 Onlinebuchungen
- Bei Onlinebuchungen ist der Gesamtpreis grundsätzlich unmittelbar im Rahmen des Buchungsvorgangs zu zahlen.
- Die im jeweiligen Buchungsvorgang tatsächlich verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung angezeigt.
- Die Zahlungsabwicklung kann über von Team-Duell eingesetzte Zahlungs- und Buchungsdienstleister erfolgen.
4.2 Manuelle Buchungen
- Bei manuell durch Team-Duell angelegten Buchungen ist der Rechnungsbetrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung beziehungsweise entsprechend dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu zahlen.
- Liegt der Veranstaltungstermin vor Ablauf dieser Zahlungsfrist, muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens zwei Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bei Team-Duell eingegangen sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Geht eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist Team-Duell nach Kontaktaufnahme mit dem Kunden und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, die Buchung aufzuheben beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten und den reservierten Termin wieder freizugeben.
- Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
5. Umfang der Leistung
- Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung sowie der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung.
- Die Buchung berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung am vereinbarten Tag, zur vereinbarten Uhrzeit beziehungsweise innerhalb des vereinbarten Zeitraums und am vereinbarten Veranstaltungsort.
- Team-Duell ist berechtigt, einzelne Spiele, Stationen, Disziplinen oder Abläufe durch gleichwertige oder vergleichbare Angebote zu ersetzen, soweit der Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich verändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Das konkrete Spiel- und Disziplinangebot kann sich insbesondere aufgrund von Weiterentwicklungen, saisonalen Anpassungen, Wartungsarbeiten oder Änderungen des Veranstaltungskonzepts verändern.
- Ein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten einzelnen Disziplin besteht nur, wenn diese ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der individuellen Buchung vereinbart wurde.
6. Teilnehmerzahl
- Soweit nicht für ein bestimmtes Angebot etwas anderes angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl zwei Personen.
- Maßgeblich für den vereinbarten Preis ist die gebuchte beziehungsweise vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl oder der für die Buchung vereinbarte Gesamtpreis.
- Nimmt eine geringere Anzahl von Personen als gebucht an der Veranstaltung teil, führt dies grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Preises oder zu einem Anspruch auf Erstattung.
- Soweit organisatorisch und kapazitätsmäßig möglich, können zusätzliche Teilnehmer vor Ort hinzugebucht werden. Für zusätzliche Teilnehmer ist der jeweils geltende zusätzliche Preis zu entrichten.
- Ein Anspruch auf nachträgliche Erhöhung der Teilnehmerzahl besteht nicht. Team-Duell kann zusätzliche Teilnehmer insbesondere ablehnen, wenn Kapazitäts-, Sicherheits- oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
7. Buchende Person und Gruppenbuchungen
- Bei Gruppenbuchungen ist die buchende Person beziehungsweise der im Rahmen der Buchung angegebene Vertragspartner Ansprechpartner von Team-Duell für die organisatorische Durchführung der Buchung.
- Bei Buchungen für Unternehmen, Schulen, Vereine oder sonstige Organisationen kann die Zahlung durch eine andere hierzu berechtigte Stelle, insbesondere eine Buchhaltung, erfolgen.
- Die buchende Person ist verpflichtet, die für die Teilnehmer relevanten Informationen über den Ablauf der Veranstaltung sowie die geltenden Sicherheits-, Teilnahme- und Hausregeln an die Teilnehmer weiterzugeben.
- Team-Duell ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Namen sämtlicher Teilnehmer einer Gruppenbuchung zu erfassen.
- Die Haftung einzelner Teilnehmer für eigenes Verhalten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB.
8. Teilnahmebedingungen und Verhalten
- Sämtliche Teilnehmer sind verpflichtet, die Hausordnung, Sicherheitsanweisungen sowie die Anweisungen der Mitarbeiter von Team-Duell zu beachten.
- Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass weder sie selbst noch andere Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Personen gefährdet und Einrichtungen, Spielmaterialien oder sonstiges Eigentum nicht beschädigt werden.
- Die Teilnahme an einzelnen Spielen ist freiwillig. Kein Teilnehmer ist verpflichtet, eine bestimmte Disziplin durchzuführen.
- Teilnehmer haben ihre individuellen körperlichen Fähigkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen und persönlichen Grenzen eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
- Bestehen bei einem Teilnehmer gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, kann die betreffende Person einzelne Spiele auslassen beziehungsweise innerhalb des Teams durch andere Teilnehmer durchführen lassen.
- Team-Duell kann Teilnehmer von einzelnen Spielen oder von der gesamten Veranstaltung ausschließen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Dies gilt insbesondere bei:
- erheblicher Alkoholisierung,
- erkennbarer Beeinflussung durch Drogen oder sonstige berauschende Mittel,
- aggressivem oder erheblich störendem Verhalten,
- wiederholter Missachtung von Sicherheits- oder Mitarbeiteranweisungen,
- Gefährdung anderer Personen,
- vorsätzlicher Beschädigung von Einrichtungen oder Spielmaterialien oder
- sonstigem Verhalten, durch das eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
- Erfolgt der Ausschluss aus einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des auf ihn entfallenden Preises. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Minderjährige und Aufsichtspflicht
- Minderjährige unter zwölf Jahren dürfen nur unter Begleitung und Aufsicht einer volljährigen Begleitperson teilnehmen.
- Die volljährige Begleitperson muss nicht selbst aktiv an den Spielen teilnehmen. Es genügt, dass sie die erforderliche Aufsicht übernimmt.
- Bei Minderjährigen ab zwölf Jahren entscheiden die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten, ob diese ohne unmittelbare Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson an der Veranstaltung teilnehmen dürfen, soweit bei dem konkret gebuchten Angebot keine abweichenden Alters- oder Teilnahmebedingungen ausgewiesen sind.
- Eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten wird grundsätzlich nicht verlangt, soweit für ein bestimmtes Angebot nichts anderes angegeben wird.
- Bei Schulklassen und vergleichbaren Gruppen verbleibt die allgemeine Aufsichts- und Fürsorgepflicht bei den zuständigen Lehrkräften beziehungsweise sonstigen Begleit- und Aufsichtspersonen.
- Team-Duell übernimmt durch die Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich keine allgemeine Aufsichtspflicht für Minderjährige.
- Die Verantwortung von Team-Duell für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der eigenen Leistungen sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben hiervon unberührt.
10. Verspätung und Nichterscheinen
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn zu erscheinen.
- Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung entsprechend verlängert oder der nachfolgende Zeitplan verändert wird.
- Bei einer Verspätung kann Team-Duell den Veranstaltungsablauf an die verbleibende Zeit anpassen. Insbesondere können einzelne Spiele oder Disziplinen entfallen, wenn dies erforderlich ist, um die Veranstaltung innerhalb des gebuchten Zeitraums durchzuführen.
- Eine durch die Verspätung des Kunden verursachte Verkürzung des Leistungsumfangs begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung.
- Erscheint der Kunde beziehungsweise die gebuchte Gruppe nicht zum vereinbarten Termin („No-Show“), besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Erstattung allein aufgrund des Nichterscheinens.
- Der vereinbarte Termin wurde ausschließlich für den Kunden reserviert und für anderweitige Buchungen freigehalten.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
11. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
- Buchungen termingebundener Veranstaltungen sind verbindlich.
- Team-Duell räumt für verbindlich gebuchte Veranstaltungen grundsätzlich kein vertragliches Recht zur freien Stornierung oder Umbuchung ein.
- Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Veranstaltung aus persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen, organisatorischen oder sonstigen in seiner Risikosphäre liegenden Gründen nicht wahrnehmen kann.
- Ein Anspruch auf einen Ersatztermin, eine Umbuchung, einen Gutschein oder eine vollständige oder teilweise Erstattung besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht.
- Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- oder sonstige Rechte, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften im konkreten Einzelfall zustehen, bleiben unberührt.
12. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen
- Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
- Für die von Team-Duell angebotenen termingebundenen Freizeitveranstaltungen besteht daher, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind, kein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht.
- Die verbindliche Buchung kann daher nicht allein deshalb widerrufen werden, weil sie online, telefonisch oder auf sonstigem Wege im Fernabsatz vorgenommen wurde.
- Dieser Ausschluss des Widerrufsrechts ist von den in diesen AGB geregelten Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen zu unterscheiden.
13. Besondere Bedingungen für Team-Duell to Go und externe Veranstaltungen
- Bei Team-Duell to Go beziehungsweise Veranstaltungen an einer vom Kunden bereitgestellten Location ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarte Veranstaltung geeignet und rechtmäßig nutzbar ist.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass:
- die erforderliche Zustimmung zur Nutzung der Location vorliegt,
- ausreichend geeignete Fläche zur Verfügung steht,
- erforderliche Stromanschlüsse und sonstige vereinbarte Infrastruktur funktionsfähig zur Verfügung stehen,
- eine geeignete Zufahrt und erforderliche Be- und Entlademöglichkeiten bestehen,
- der Auf- und Abbau möglich ist und
- Boden, Räumlichkeiten und sonstige örtliche Gegebenheiten für die vereinbarte Durchführung geeignet sind.
- Kann aufgrund ungeeigneter oder unzureichender örtlicher Gegebenheiten nur ein Teil der vorgesehenen Spiele beziehungsweise Stationen aufgebaut werden, ist Team-Duell berechtigt, die Veranstaltung mit den unter den tatsächlichen Bedingungen durchführbaren Spielen und Stationen durchzuführen.
- Soweit die Einschränkung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beziehungsweise der von ihm bereitgestellten Location stammt, besteht allein aufgrund eines dadurch reduzierten Spielumfangs grundsätzlich kein Anspruch auf Preisreduzierung oder Erstattung.
- Kann die Veranstaltung aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der von ihm bereitgestellten Location stammen, überhaupt nicht durchgeführt werden, bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche von Team-Duell maßgeblich.
14. Outdoor-Veranstaltungen und Wetter
- Bei ausdrücklich als Outdoor-Veranstaltung gebuchten Veranstaltungen trägt der Kunde grundsätzlich das gewöhnliche Wetterrisiko.
- Regen, Kälte, Wärme oder sonstige übliche beziehungsweise vorhersehbare Wetterbedingungen stellen allein grundsätzlich keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung, Umbuchung oder Erstattung dar.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei unsicherer Wetterlage nach Möglichkeit eine geeignete überdachte Fläche beziehungsweise eine geeignete Indoor-Alternative bereitzuhalten, sofern dies für die gebuchte Veranstaltung erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist.
- Die Entscheidung des Kunden, eine grundsätzlich durchführbare Outdoor-Veranstaltung aufgrund der Wetterlage nicht stattfinden zu lassen, begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung.
- Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen, insbesondere Unwetter, Sturm, Gewitter oder vergleichbaren Bedingungen, bei denen eine Durchführung nach Einschätzung von Team-Duell aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist, kann Team-Duell die Veranstaltung absagen oder abbrechen.
- Ist eine Durchführung aufgrund eines außergewöhnlichen Wetterereignisses tatsächlich nicht möglich beziehungsweise aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar, werden Team-Duell und der Kunde vorrangig versuchen, einen geeigneten Ersatztermin zu vereinbaren.
- Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für eine Vertragspartei nicht zumutbar, richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Team-Duell und der Kunde können im Einzelfall eine angemessene Erstattung vereinbaren.
15. Technische Voraussetzungen bei externen Veranstaltungen
- Soweit der Kunde für eine externe Veranstaltung Strom, Internetzugang, Räumlichkeiten oder sonstige technische beziehungsweise infrastrukturelle Voraussetzungen bereitstellen muss, liegt die ordnungsgemäße Bereitstellung dieser Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich.
- Ein Stromausfall, eine unzureichende Stromversorgung oder ein sonstiger Ausfall der vom Kunden beziehungsweise Veranstaltungsort bereitzustellenden Infrastruktur begründet grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch gegenüber Team-Duell, soweit Team-Duell den Ausfall nicht zu vertreten hat.
- Ausfälle oder Störungen von Geräten, Materialien oder Technik, die von Team-Duell selbst bereitgestellt werden, fallen dagegen nicht allein deshalb in den Risikobereich des Kunden.
16. Technische Störungen und Ausfall einzelner Spiele
- Trotz regelmäßiger Wartung kann es im Einzelfall zu technischen Störungen oder zum Ausfall einzelner Spiele oder Stationen kommen.
- Fällt lediglich ein einzelnes Spiel oder eine einzelne Station aus und kann die Veranstaltung im Wesentlichen vertragsgemäß durchgeführt werden, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf vollständige Erstattung.
- Team-Duell ist berechtigt, ausgefallene Spiele oder Stationen nach Möglichkeit durch andere geeignete Spiele oder Stationen zu ersetzen.
- Kommt es aus einem von Team-Duell zu vertretenden Grund zu erheblichen technischen Ausfällen, durch die ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht werden kann, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kann insbesondere eine angemessene teilweise Erstattung in Betracht kommen.
17. Absage oder Abbruch durch Team-Duell
- Kann eine Veranstaltung aus einem von Team-Duell zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, informiert Team-Duell den Kunden hierüber so früh wie möglich.
- In diesem Fall wird dem Kunden nach Möglichkeit zunächst ein geeigneter Ersatztermin angeboten.
- Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Veranstaltung erstattet.
- Entsprechendes gilt, soweit die Durchführung aufgrund eines Ereignisses unmöglich wird, das weder Team-Duell noch der Kunde zu vertreten hat, soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.
- Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus einem von Team-Duell zu vertretenden Grund vorzeitig beendet werden oder kann ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht werden, richten sich die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Abhängig vom Umfang der bereits erbrachten Leistung kann insbesondere eine angemessene teilweise Erstattung in Betracht kommen.
- Weitergehende Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden oder vergeblicher Aufwendungen, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstiger Folgekosten, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
- Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
18. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Ereignisse
- Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behandelt.
- Hierzu können insbesondere Naturereignisse, außergewöhnliche Unwetter, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der öffentlichen Infrastruktur oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
- Ist eine Durchführung der Veranstaltung aufgrund eines solchen Ereignisses nicht möglich, bemühen sich Team-Duell und der Kunde zunächst um einen geeigneten Ersatztermin.
- Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, richten sich die gegenseitigen Ansprüche, insbesondere etwaige Rückzahlungsansprüche, nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Diese Regelung gilt nicht für Umstände, die ausschließlich aus der persönlichen Risikosphäre des Kunden oder einzelner Teilnehmer stammen.
19. Haftung von Team-Duell
- Team-Duell haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Team-Duell, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Team-Duell haftet ebenfalls unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Team-Duell, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Team-Duell nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist eine Haftung von Team-Duell für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Team-Duell einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen hat sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Die gesetzlichen Vorschriften über die Beweislast bleiben unberührt.
20. Eigenverantwortung der Teilnehmer
- Die von Team-Duell angebotenen Veranstaltungen können je nach gebuchtem Angebot unter anderem Geschicklichkeits-, Bewegungs-, Wurf-, Lauf- oder vergleichbare Spiele enthalten. Einzelne Bereiche oder Spiele können zudem in abgedunkelten Räumen stattfinden.
- Das konkrete Spielangebot kann wechseln.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine persönlichen Fähigkeiten und gesundheitlichen Voraussetzungen selbst angemessen zu berücksichtigen.
- Niemand ist verpflichtet, an einem bestimmten Spiel teilzunehmen. Soweit organisatorisch möglich, können einzelne Aufgaben innerhalb einer Gruppe von anderen Teammitgliedern übernommen werden.
- Erkennt ein Teilnehmer, dass er sich einer bestimmten Aufgabe körperlich oder gesundheitlich nicht gewachsen fühlt, soll er auf die Teilnahme an dieser konkreten Aufgabe verzichten und gegebenenfalls einen Mitarbeiter von Team-Duell informieren.
- Diese Eigenverantwortung der Teilnehmer stellt keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung von Team-Duell dar.
21. Schäden durch Teilnehmer
- Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Dies gilt insbesondere für Schäden an Spielmaterialien, technischen Geräten, Mobiliar, Räumlichkeiten und sonstigen Einrichtungen von Team-Duell.
- Eine weitergehende Haftung des Buchenden allein deshalb, weil er die Buchung für eine Gruppe vorgenommen hat, wird hierdurch nicht begründet. Die Verantwortlichkeit richtet sich grundsätzlich danach, wer den jeweiligen Schaden verursacht beziehungsweise nach den sonst einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Team-Duell behält sich vor, nach den gesetzlichen Voraussetzungen Ersatz für verursachte Schäden zu verlangen.
22. Gutscheine
22.1 Entgeltlich erworbene Gutscheine
- Entgeltlich erworbene Wert- und Erlebnisgutscheine können entsprechend den bei Erwerb angegebenen Bedingungen für Leistungen von Team-Duell eingelöst werden.
- Soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde, gelten für entgeltlich erworbene Gutscheine die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der maßgebliche Anspruch entstanden ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Verjährung vorliegen.
- Ein auf dem Gutschein angegebenes Einlöse- oder Gültigkeitsdatum bleibt maßgeblich, soweit eine entsprechende Befristung gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart wurde.
- Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, soweit auf dem Gutschein oder bei dessen Ausgabe nichts Abweichendes angegeben wurde.
- Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts beziehungsweise eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
- Soweit technisch und nach Art des Gutscheins möglich, kann ein Gutschein teilweise eingelöst werden. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt im Rahmen der für den Gutschein geltenden Bedingungen erhalten.
- Mehrere Gutscheine können grundsätzlich miteinander kombiniert werden, soweit nachfolgend oder in den jeweiligen Gutscheinbedingungen nichts anderes geregelt ist.
- Erlebnisgutscheine können nicht mit Wertgutscheinen kombiniert werden.
- Gutscheine sind grundsätzlich nur für den Standort beziehungsweise das Angebot einlösbar, für den beziehungsweise das sie ausgestellt wurden. Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, einen für einen bestimmten Team-Duell-Standort ausgestellten Gutschein an einem anderen Standort einzulösen.
22.2 Kostenlose Aktionsgutscheine
- Gutscheine, die Team-Duell unentgeltlich ausgibt, insbesondere im Rahmen von Gewinnspielen, Tombolas, Werbeaktionen, Kooperationen oder vergleichbaren Aktionen („Aktionsgutscheine“), können mit einer gesonderten Einlösefrist versehen werden.
- Maßgeblich ist die auf dem jeweiligen Aktionsgutschein beziehungsweise in den jeweiligen Aktionsbedingungen angegebene Gültigkeitsdauer.
- Aktionsgutscheine können insbesondere auf eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr beschränkt werden.
- Aktionsgutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
- Eine Barauszahlung von Aktionsgutscheinen oder nicht verbrauchtem Aktionsguthaben ist ausgeschlossen.
- Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
23. Widerrufsrecht beim Erwerb von Gutscheinen
- Verbrauchern kann beim entgeltlichen Erwerb eines Gutscheins im Fernabsatz grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
- Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich vierzehn Tage.
- Die Widerrufsfrist beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Team-Duell mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
WOKO GmbH
Zschortauer Straße 60
04129 Leipzig
E-Mail: info@team-duell.de
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
- Wird ein wirksamer Widerruf erklärt, erstattet Team-Duell alle aufgrund des widerrufenen Vertrags erhaltenen Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Team-Duell eingegangen ist.
- Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Wegen der Rückzahlung werden dem Verbraucher keine Entgelte berechnet.
- Soweit gesetzlich eine Muster-Widerrufsbelehrung oder ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen ist, wird dieses dem Verbraucher gesondert bereitgestellt.
- Diese Regelung über das Widerrufsrecht bei Gutscheinen ist vom Ausschluss des Widerrufsrechts für die in § 12 dieser AGB beschriebenen termingebundenen Freizeitveranstaltungen zu unterscheiden.
24. Hausordnung und Sicherheitsanweisungen
- Die am jeweiligen Veranstaltungsort geltende Hausordnung sowie die vor Ort erteilten Sicherheits- und Verhaltensanweisungen sind von allen Teilnehmern zu beachten.
- Sicherheitsanweisungen der Mitarbeiter von Team-Duell haben Vorrang vor dem Wunsch eines Teilnehmers, ein bestimmtes Spiel fortzusetzen.
- Team-Duell kann den Ablauf einzelner Spiele ändern, unterbrechen oder beenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gelten die Regelungen über den Ausschluss von Teilnehmern gemäß § 8 dieser AGB.
25. Verbraucherstreitbeilegung
Die WOKO GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
26. Anwendbares Recht
- Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Team-Duell und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, gilt die Rechtswahl nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf.
27. Gerichtsstand
- Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der WOKO GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
- Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall gesetzlich zulässig ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
28. Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Team-Duell und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende verbraucherschützende Vorschriften, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
- Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
WOKO GmbH – Team-Duell
Zschortauer Straße 60
04129 Leipzig
Stand: September 2026